Rechtsgebiete

Familienrecht
Wenn eine Ehe oder Lebensgemeinschaft endet, ergeben sich gravierende Veränderungen für alle Beteiligten. Deshalb ist es für Sie wichtig, einen fachkundigen Spezialisten an Ihrer Seite zu haben, der Sie von Anfang an professionell berät und vertritt.
Dabei steht im Vordergrund, dass sich die betroffenen Eheleute auch nach der Trennung mit Anstand begegnen können. Daher gehört zum Schwerpunkt meiner Beratung im Vorfeld die Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen nach Ihren Bedürfnissen.
Im Falle einer Trennung entstehen eine Vielzahl von Problemen. Es sind unterhalts- und vermögensrechtliche Ansprüche zu klären, aber gerade die Belange von Kindern stehen in meiner Beratung im Vordergrund.
Hierzu gehören Sorgerechtsregelungen und Vereinbarungen zum Umgangsrecht. Ich begleite Verhandlungen für einvernehmliche Lösungen, setze aber Ihre und die Rechte der Kinder auch vor Gericht kompetent durch.

Die familienrechtliche Beratung umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
- Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
- Ehescheidungen
- Unterhaltsrecht
- Sorgerecht und Umgangsrecht

Arbeitsrecht
Sie wurden gekündigt oder der Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn nicht? Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, aber auch vor dem Arbeitsgericht.
Ich suche optimale Lösungen für Ihre Situation, berate und helfe bei allen Problemen in Bezug auf Ihr Beschäftigungsverhältnis.

Mietrecht
Ihr Mieter zahlt seine Miete nicht oder Ihr Vermieter weigert sich, Mängel in der Wohnung zu beseitigen? Ich biete Beratung in allen Fragen des Wohnungseigentums- und Mietrechts, insbesondere in Fällen der Kündigung,
Mieterhöhung und Ansprüchen bei Mietmängeln. Hierzu gehört auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung der Ansprüche.

Verkehrsrecht
Sie hatten einen Unfall oder Ihnen droht ein Bußgeld oder Fahrverbot? Ich betreue Sie bei der Geltendmachung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche.
Hierzu gehört die Durchsetzung von Reparatur- und Mietwagenkosten, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden.